Studenten & Azubi Special

Nur mit schriftlichem Nachweis der Immatrikulation oder des Ausbildungsverhältnisses möglich!
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Description

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Julian Schmitt - Strikefit Krav Maga und Fitness

Alle von Julian Schmitt Strikefit Krav Maga und Fitness (nachfolgenden „Strikefit“ genannt) erhaltenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung für ein Personal Training, einen Kurs, Lehrgang oder Seminar (nachfolgend als Kurse bezeichnet) wird folgenden Vertragsbestimmungen zugestimmt:

§1. Rechte des Kursteilnehmers (m/w): Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von Strikefit bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

§2. Pflichten des Kursteilnehmers (m/w): Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kursteilnehmer (m/w) verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Den Anweisungen der Instructor (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schaden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden.

§3. Gesundheit: Der Kursteilnehmer (m/w), bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer (m/w) sportgesund und uneingeschränkt ggf. sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer (m/w) vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Julian Schmitt kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Strikefit keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

§4. Haftung: Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen Strikefit und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Strikefit bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschaden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von Strikefit, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschaden.

§5. Versicherungen: Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes. Strikefit hat den Kursteilnehmer (m/w) darauf hingewiesen, dass er sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Strikefit hat keine Unfallversicherung für seine Kursteilnehmer abgeschlossen.

§6. Kurstermine Strikefit behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von Strikefit aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich die Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfall- zeit. Vom Kursteilnehmer (m/w) versäumte Kurstermine gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

§7. Laufzeit und Kündigung: Die erste Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Antragsstellung: a) Im Fall der 12 monatigen Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf der 12 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um 6,5 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. b) Im Fall der 6 monatigen Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf der 6 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um 3 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. c) Im Fall der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen oder der FLEX Mitgliedschaft kann der Vertrag jeweils zum nächsten Monat gekündigt werden. Sollte es zu keiner Kündigung kommen verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen Monat. d) Bei den 12 monatigen Prepaid Mitgliedschaften endet die Laufzeit mit Ablauf der 12 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Bei den 6 monatigen Prepaid Mitgliedschaften endet die Laufzeit mit Ablauf der 6 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um 6 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. e) Bei den 6 monatigen Spartarif endet die Laufzeit mit Ablauf der 6 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um 3 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

Beide Parteien sind berechtigt, den Mitgliedsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich und fristlos schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für STRIKEFIT unter anderem dann vor, wenn sich ein Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages, der 2 Beiträge erreicht, in Verzug befindet, oder wenn das Mitglied sich trotz Abmahnung weigert, den Anweisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten.

§8. Rücktritt (gilt für Seminare und Lehrgänge): Bei schriftlichem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 40% der Kursgebühren von Strikefit einbehalten. Bei späterem Rücktritt liegt die Höhe der Erstattung der Kursgebühren im Ermessen von Strikefit. Anderweitige Abreden bedürfen der Schriftform.

§9. Veränderungen: Der Kursteilnehmer (m/w) verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Anschriftenänderung und Kontaktnummern.

§10. Gesetz: Der Kursteilnehmer (m/w) wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §32 StGB - Notwehr).

§11. Einzugsermächtigung und Fälligkeit: Das Mitglied erteilt STRIKEFIT widerruflich eine Einzugsermächtigung, alle vertraglich geschuldeten Beträge von einem anzugebenden Konto einzuziehen. Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt durch STRIKEFIT im Rahmen eines 4-wöchigen Buchungslaufes, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten ersten Buchungstag. Forderungen zieht STRIKEFIT mit der SEPA-Basis-Lastschrift vom Schuldner-Konto zum o.g. Fälligkeitstag ein. Sollte der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ Feiertag fallen, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Die Aufnahmegebühr, der erste volle 4-wöchige Mitgliedsbeitrag sowie der anteilige Mitgliedsbeitrag (in Höhe von …) für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum ersten Buchungstag werden am vertraglich vereinbarten ersten Buchungstag fällig. Der zukünftige 4-wöchige Mitgliedsbeitrag wird jeweils alle 4 Wochen ab dem vereinbarten Buchungstag fällig. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzugs eine ausreichende Deckung aufweist. Ist der Einzug nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Weitergehende Schadensersatzsprüche von STRIKEFIT bleiben unberührt.

§12. Absage von Kursen: Strikefit behält sich das Recht vor Kurse aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe für eine Absage der Kurse können vorliegen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, oder der Instructor (Trainer) schwer erkrankt. Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach der Kursabsage. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz hat der Kursteilnehmer nicht.

§13. Bild- und Filmaufnahmen: Strikefit behält sich das Recht vor während der Kurse Foto und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu verwenden. Das Bildnisrecht des Kursteilnehmers (m/w) bleibt unberührt. Den Kursteilnehmern (m/w) ist es nur nach Rücksprache mit Julian Schmitt gestaltet Film- und Fotoaufnahmen zu erstellen.

§14. Weitere Vereinbarungen: Durch die Teilnahme am Kurs oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt der Kursteilnehmer nicht das Recht das Erlernte in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

§15. Trainingspause Vom 22.12. bis einschließlich 01.01. eines jeden Jahres findet kein Training statt. Zusätzlich behält sich Strikefit das Recht vor einmal im Jahr aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen das Training bis zu 14 zusammenhängende Tage ausfallen zu lassen. Strikefit wird jedoch darum bemüht sein, den Trainingsbetrieb durchgehend aufrecht zu erhalten.

§16. Polizeiliches Führungszeugnis: Strikefit unterrichtet u.a. Krav Maga Techniken und Vorgehensweisen, die zur Selbstverteidigung bestimmt sind. Mit Unterschrift des Mitgliedschaftsvertrags von Strikefit bestätigt der Kursteilnehmer (m/w), dass er/sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis hat. Strikefit behält sich das Recht vor ein polizeiliches Führungszeugnis vom Kursteilnehmer (m/w) zu verlangen.

§17. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Der Kursteilnehmer (m/w) erkennt durch die Anmeldung für einen Kurs bei Julian Schmitt die Vertragsbedingungen an Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Mündliche Absprachen gelten nicht. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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