10er Karte Gruppentraining

Block card
180,00

Description

Mit der 10er Karte kannst du an allen STRIKEFIT Kursen teilnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von STRIKEFIT® - STRIKE HIGH GMBH, Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main Alle von STRIKE HIGH GmbH (nachfolgenden „Strikefit“ genannt)
erhaltenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung für ein einen Kurs, Lehrgang, Seminar oder Personal Training (nachfolgend als Kurse bezeichnet) wird folgenden Vertragsbestimmungen zugestimmt:

§1. Rechte des Kursteilnehmers (m/w):
Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von Strikefit bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

§2. Pflichten des Kursteilnehmers (m/w):
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kursteilnehmer (m/w) verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden.

§3. Gesundheit:
Der Kursteilnehmer (m/w), bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer (m/w) sportgesund und uneingeschränkt ggf. sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer (m/w) vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Strikefit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Strikefit keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

§4. Haftung:
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen Strikefit und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Strikefit bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschaden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von Strikefit, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschaden.

§5. Versicherungen:
Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes. Strikefit hat den Kursteilnehmer (m/w) darauf hingewiesen, dass er sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Strikefit hat keine Unfallversicherung für seine Kursteilnehmer abgeschlossen.

§6. Kurstermine
Strikefit behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von Strikefit aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich die Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

§7. Laufzeit und Kündigung: Die erste Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Antragsstellung: a) Im Fall einer 12 monatigen Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf der 12 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um einen Monat, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten in der Erstlaufzeit (und 14 Tage in der Verlängerung) zum Vertragsende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. b) Im Fall der 6 monatigen Mitgliedschaft (Kinder & Jugendliche) endet die Laufzeit mit Ablauf der 6 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um einen Monat, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Im Fall der FLEX Mitgliedschaft kann die Laufzeit jeweils zum nächsten Monat gekündigt werden. Sollte es zu keiner Kündigung kommen verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen Monat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

§8. Veränderungen:
Der Kursteilnehmer (m/w) verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Anschriftenänderung, Kontaktnummern und Kontodaten.

§9. Gesetz:
Der Kursteilnehmer (m/w) wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §32 5tGB - Notwehr).

§10. Absage von Kursen:
Eine Trainingseinheit kann bis 2 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von Seiten Strikefits abgesagt werden.

§11. Weitere Vereinbarungen:
Durch die Teilnahme am Kurs oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt der Kursteilnehmer nicht das Recht das Erlernte in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

§12. Trainingspause
Vom 22.12. bis einschließlich 01.01. eines jeden Jahres findet kein Training statt. Zusätzlich behält sich Strikefit das Recht vor einmal im Jahr aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen das Training bis zu 14 zusammenhängende Tage ausfallen zu lassen. Strikefit wird jedoch darum bemüht sein, den Trainingsbetrieb durchgehend aufrecht zu erhalten.

§13. Polizeiliches Führungszeugnis:
Strikefit unterrichtet u.a. Krav Maga Techniken und Vorgehensweisen, die zur Selbstverteidigung bestimmt sind. Mit Unterschrift des Mitgliedschaftsvertrags von Strikefit bestätigt der Kursteilnehmer (m/w), dass er/sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis hat. Strikefit behält sich das Recht vor ein polizeiliches Führungszeugnis vom Kursteilnehmer (m/w) zu verlangen.

§14. Bild- und Filmaufnahmen: Strikefit behält sich das Recht vor während der Kurse Foto und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu verwenden. Das Bildnisrecht des Kursteilnehmers (m/w) bleibt unberührt. Den Kursteilnehmern (m/w) ist es nur nach Rücksprache mit Julian Schmitt gestaltet Film- und Fotoaufnahmen zu erstellen.

§15. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck
so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Der Kursteilnehmer (m/w) erkennt durch die Anmeldung für einen Kurs bei Julian Schmitt die Vertragsbedingungen an Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Mündliche Absprachen gelten nicht. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dokumentende

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