ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024 @ YOGALOFT – Gärtnerplatz
ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024 @ YOGALOFT – Gärtnerplatz

ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024

ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024 @ YOGALOFT – Gärtnerplatz
ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024 @ YOGALOFT – Gärtnerplatz

We are very happy to welcome Amanda back in our Studio. Enjoy two outstanding workshops with her. 

30 hour foundations teacher training April 19-21, 2024Join this 3-day Rocket Yoga Foundations Training, designed for those who wish to become a certified Rocket Vinyasa Teacher. These 30hrs will count towards the completion of the 100-Hour Rocket® Teacher Certification Program with the Progressive Ashtanga Vinyasa Yoga School.

Amanda is teaching in English. 

more Infos on Yogaloft.de

Datum

Freitag, 19. April 2024

Uhrzeit

09:00 - 18:30

Room

Yogaraum Oben

Ort

Buttermelcherstraße 11 -, 80469 München

Lehrer:in

Lehrer:in

Amanda Quiambao

Über

Rocket Yoga Lehrerin

Anbieterinfos

Bewertungen

4.8

(Noch keine Bewertungen)

Stornierungsbedingungen

8.1. Bis zum Beginn einer Veranstaltung (Yogakurs, Konzert etc.) kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Anbieter zu erklären:

Yogaloft München GmbH, Buttermelcherstr. 11, 80469 München

info@yogaloft.de

Einer bestimmten Form bedarf die Rücktrittserklärung nicht, obgleich dem Kunden in seinem eigenen Interesse der Rechtssicherheit eine Erklärung zumindest in Textform (z.B. E-Mail) empfohlen wird.

8.2. Für den Fall des Rücktritts des Kunden und die Fälle, in denen der Kunde die Veranstaltung aus Gründen nicht besucht, die nicht höherer Gewalt zuzurechnen sind und die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Anbieter ist in diesen Fällen aber berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Der Berechnung des Ersatzes bestimmt der Anbieter nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen durch den Anbieter. Tritt ein Kunde von einer beim Anbieter gebuchten Veranstaltung (z.B. einer Kursteilnahme oder einem Konzertbesuch) zurück, ist der Anbieter daher berechtigt, vom Kunden pauschalen Ersatz nach folgender Maßgabe zu verlangen:

Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 2 % des Veranstaltungspreises

ab 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises

ab 29. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises

ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 95 % des Veranstaltungspreises

Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung pauschalen Ersatzes durch den Anbieter der Nachweis eines niedrigeren Schadens ebenso unbenommen wie der Nachweis daß ein Schaden gar nicht entstanden ist. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, anstelle der pauschalen Berechnung und Beanspruchung nach Ziff. 8.2., konkret und unter Berücksichtigung der Kompensation durch anderweitige Verwendbarkeit der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen gegenüber dem Kunden abzurechnen.

ROCKET YOGA TEACHER TRAINING MIT AMANDA QUIAMBAO 19-21 APR 2024

Datum

Freitag, 19. April 2024

Uhrzeit

09:00 - 18:30

Lehrer:in

Amanda Quiambao

Lehrer:in