KIRTAN Do. 23. Juli // 19:00 – MANU OM   @ YOGALOFT – Gärtnerplatz
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KIRTAN Do. 23. Juli // 19:00 – MANU OM

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KIRTAN Do. 23. Juli // 19:00 – MANU OM   @ YOGALOFT – Gärtnerplatz
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Kirtan mit Angeline & Cedric
Dienstag, 16. Juni
20:15 - 21:30 Uhr

Wir freuen uns sehr, dass Manu Om zu uns in’s YOGALOFT kommt! 

Freu Dich auf einen ganz besonderen Kirtan! 

Alben von Mano Om: 

Love (2022), Surrender (2021) und Sangha (2025). 

Beliebte Titel sind „Surrender“, „Invocar“ und „Om Guru Om“.

Mehr Infos über Manu Om: https://www.manuom.com/home

Kosten: 30,- Euro 

Datum

Donnerstag, 23. Juli 2026

Uhrzeit

19:00 - 20:30

(90 min)

Room

Yogaraum Oben

Ort

Buttermelcherstraße 11, 80469 München

Lehrer:in

G

GASTLEHRER/IN

Tickets

Preis

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Info

30,00 €

KIRTAN Do. 23. Juli 2026 // 19:00 – MANU OM

Anbieterinfos

Bewertungen

4.8

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Stornierungsbedingungen

8.2. Für den Fall des Rücktritts des Kunden und die Fälle, in denen der Kunde die Veranstaltung aus Gründen nicht besucht, die nicht höherer Gewalt zuzurechnen sind und die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Anbieter ist in diesen Fällen aber berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Der Berechnung des Ersatzes bestimmt der Anbieter nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen durch den Anbieter. Tritt ein Kunde von einer beim Anbieter gebuchten Veranstaltung (z.B. einer Kursteilnahme oder einem Konzertbesuch) zurück, ist der Anbieter daher berechtigt, vom Kunden pauschalen Ersatz nach folgender Maßgabe zu verlangen:

Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 2 % des Veranstaltungspreises

ab 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises

ab 29. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises

ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 95 % des Veranstaltungspreises

Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung pauschalen Ersatzes durch den Anbieter der Nachweis eines niedrigeren Schadens ebenso unbenommen wie der Nachweis daß ein Schaden gar nicht entstanden ist. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, anstelle der pauschalen Berechnung und Beanspruchung nach Ziff. 8.2., konkret und unter Berücksichtigung der Kompensation durch anderweitige Verwendbarkeit der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen gegenüber dem Kunden abzurechnen.

KIRTAN Do. 23. Juli // 19:00 – MANU OM

Datum

Donnerstag, 23. Juli 2026

Uhrzeit

19:00 - 20:30

(90 min)

G

GASTLEHRER/IN

Lehrer:in