Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024) @ Yogarausch Yogastudio
Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024) @ Yogarausch Yogastudio

Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024)

Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024) @ Yogarausch Yogastudio
Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024) @ Yogarausch Yogastudio

Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024)
23. bis 25. August 2025 (Buchung nach dem 15. Juni 2024)

Beginn: Freitag, den 23.08.2024 16:00 Uhr Mantra Yogastunde
Check In für Übernachtungsgäste ab 15:00 Uhr
Ende: Sonntag, den 25. August 2024 um 15:00 Uhr Kirtan mit Shivapriya und Tobias Bülow

Es könnte vieles für Dich werden: ein erholsames Entspannungswochenende im schönen Sauerland, eine inspirierende Yogareise mit vielen neuen Impulsen, ein Fortbildungswochenende, ein wunderbares Konzertevent, eine Tanzparty, ein Wiedersehen mit Deinen FreundInnen, eine tiefe spirituelle Reise in die Heilkraft des Yoga und des Klangs. Unser Programm haben wir mit viel Liebe und Sorgfalt zusammengestellt und ganz wunderbare Akteure zusammengerufen:

Ganz bewusst möchten wir Dich einladen, das ganze Wochenende in dem Seminarhaus zu verbringen und die Yoga- und Klangworkshops mit einem Konzertabend am Freitag und Samstag ausklingen zu lassen. So haben wir genug Zeit miteinander um gemeinsam zu üben, zu singen, zu reden, zu meditieren und zu tanzen.

Nun möchten wir Euch, liebe Yoginis und Yogis und Freunde des Klangs, zu unserem Yoga & Sounds Sauerland Festival herzlich einladen. Wir freuen uns auf Euch!

Location: Sport- und Tagungszentrum in Sundern-Hachen Am Holthahn 1, 59846 Sundern (Sauerland)

Information nach dem Datenschutzrecht über die Anfertigung von Fotos und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung, unter anderem bei Facebook und YouTube

Liebe Teilnehmer des Yoga & Sounds Festivals, während des Festivals werden Fotos und Videos aufgenommen, auf welchen Teilnehmer zu sehen sind. Die Fotos und Videos werden vom Veranstalter anschließend im Internet und dort auf der Website des Veranstalters sowie bei Facebook und YouTube öffentlich zugänglich gemacht. Ferner werden Aufnahmen für Flyer und Informationsmaterial bei zukünftigen Veranstaltungen verwendet. Es ist möglich, dass Personen identifizierbar zu sehen sind. Wir erteilen die folgenden Informationen gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung: 1. Verantwortlich ist das YOGARAUSCH Yogastudio, Inh. Natalie Lübke-Rüschenbaum, Sorpestr. 1, 59846 Sundern, Email: info@yogarausch.de 2. Der Zweck der Datenverarbeitung, hier: Anfertigung von Fotos und Videoaufnahmen, ist in der Einleitung zu dieser Information angegeben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse der verantwortlichen Stelle liegt in der Information der Allgemeinheit über das Yoga & Sounds Festivals Sauerland sowie über Yoga im Allgemeinen und ferner in der Ansprache von Interessenten für zukünftige Yoga Festivals. 3. Die identifizierbar abgebildeten Personen können der Datenverarbeitung (hier Verwendung der Aufnahmen zu den genannten Zwecken) widersprechen, wenn in der jeweiligen Person Interessen gegeben sind oder Grundrechte oder Grundfreiheiten betroffen sind, welche das Interesse der verantwortlichen Stelle an der Verarbeitung überwiegen. Der Widerspruch ist zu richten an die oben genannte verantwortliche Stelle. 4. Die identifizierbar abgebildeten Personen haben gegen die verantwortliche Stelle ferner ein Recht auf Auskunft sowie das Recht, sich bei der zuständigen Behörde für die Datenschutzaufsicht zu beschweren. 5. Die Zustimmung zur Anfertigung der Aufnahmen ist gesetzlich oder vertraglich nicht vorgeschrieben. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt. 6. Wir weisen ergänzend hin auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook und Google als Betreiber von YouTube, die im Internet einsehbar sind unter https://www.facebook.com/privacy/explanation und https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de. Diese Informationen können während des Festivals jederzeit an der Info und auch online eingesehen werden.

Haftungsausschluss Der Kunde nimmt die Leistung des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. In Bezug auf die Haftung des Veranstalters für das Handeln von Erfüllungsgehilfen gilt vorgenanntes entsprechend. Programm- und Besetzungsänderungen Wir setzen alles daran, unser Festival in der angekündigten Form veranstalten zu können. Durch veränderte Einreisebestimmungen oder andere unvorhergesehene Umstände bleiben kurzfristige Programm- und/oder Besetzungsänderungen jedoch vorbehalten, die ebenfalls nicht zur Ticketrückgabe berechtigen.

Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung einer Künstlerin oder mehrerer Künstlerinnen im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), ist das Recht der Ticketinhaberin bzw. des Gastes, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung – ggf. wiederholt verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Ticketinhaberin bzw. der Gast kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für sie bzw. ihn unzumutbar ist (z. B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalterin liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft. Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Gastes auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis des Gastes von der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet. Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte der Veranstalterin bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

Datum

Beginnt am Freitag, 23. August 2024

Mehrere Termine

Ort

Am Holthahn 1, 59846 Sundern (Sauerland)

Preise

209,00 €

Yoga & Sound Sauerland Festivalticket (Buchung ab 16. Juni 2024)

Termine

Im Checkout kannst du ein Ticket wählen um an Terminen dieser Aktivität teilzunehmen

Datum

Uhrzeit

Ort

Lehrer:in

23.08.2024

16:00 - 23:00

Am Holthahn 1, 59846 Sundern (Sauerland)

24.08.2024

08:00 - 23:00

Am Holthahn 1, 59846 Sundern (Sauerland)

25.08.2024

09:00 - 15:00

Am Holthahn 1, 59846 Sundern (Sauerland)

Anbieterinfos

Bewertungen

5

(Noch keine Bewertungen)

Stornierungsbedingungen

Stornierungen Das Ticket kann nicht storniert werden, aber Du kannst es an eine andere Person weitergeben. Bitte schreibe uns dazu eine Email. Sollten wir aufgrund der Pandemie die Veranstaltung nicht durchführen können, so bieten wir Euch einen Alternativtermin an. Bei Absage erstatten wir den Ticketbetrag.

Programm- und Besetzungsänderungen Wir setzen alles daran, unser Festival in der angekündigten Form veranstalten zu können. Durch veränderte Einreisebestimmungen oder andere unvorhergesehene Umstände bleiben kurzfristige Programm- und/oder Besetzungsänderungen jedoch vorbehalten, die ebenfalls nicht zur Ticketrückgabe berechtigen.

Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung einer Künstlerin oder mehrerer Künstlerinnen im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), ist das Recht der Ticketinhaberin bzw. des Gastes, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung – ggf. wiederholt verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Ticketinhaberin bzw. der Gast kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für sie bzw. ihn unzumutbar ist (z. B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalterin liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft. Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Gastes auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis des Gastes von der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet. Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte der Veranstalterin (wie z. B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

Gesamtticket Yoga & Sound Sauerland Festival (Buchung nach dem 15. Juni 2024)

Datum

Beginnt am Freitag, 23. August 2024

Mehrere Termine