BUCHUNGEN von KURSEN:
sind grundsätzlich nur bis 5 Stunden vor Kursbeginn möglich. Die Kurse finden ab zwei Teilnehmern statt. Abweichungen hiervon erfolgen nach Absprache. Dies ermöglicht allen Teilnehmern und mir eine verlässliche Planung. Vielen Dank für dein Verständnis!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yoga-, Mental- und / oder Motorrad- (Personal) Trainings, -Retreats, -Veranstaltungen (wie Workshops), -Kurse (auch Klassen), -Seminare, -Touren etc. von Verena Hesse I BYKES-Train360
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I. Haftung I Haftungsausschlusserklärung Yoga I Yogatherapie I Mentaltraining
1. An allen Yoga- I Yogatherapie- I Mentaltraining-Formaten von BYKES-Train360 nimmt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und Verantwortung teil und bestätigt mit Buchung, dass er zur Teilnahme an einem Yoga- oder Mentaltraining gesundheitlich in der Lage ist. Er informiert BYKES-Train360 umgehend, sobald sich sein Gesundheitszustand verändert. Im Zweifelsfall bespricht der Teilnehmer sich vorher mit einem Arzt. In keinem Fall ersetzt die Yogapraxis oder ein Mentaltraining bei behandlungsbedürftigen Erkrankungen einen Arztbesuch.
2. Der Teilnehmer achtet stets darauf, dass die Intensität der Übungen/Techniken der aktuellen Belastbarkeit entspricht und passt ggf. die Dauer und Ausführungsvariante individuell an.
Sobald während des Übens Schmerzen oder überfordernde Belastungen verspürt werden oder sich diese verstärken, wird die Übung beendet.
3. Mit der Anmeldung oder Buchung erkennt der Teilnehmer die Haftungsbedingungen an.
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II. Haftung für Personen- und Sachschäden I Haftungsausschlusserklärung für alle Formate von BYKES-360 mit einem Motorrad
1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei den angebotenen Formaten (Retreat, Training, Kurs, Workshop, Seminar, Tour etc.) incl. An – und Abreise – soweit sie die Nutzung / das Fahren von Motorrädern/Pkw beinhalten - um ein Angebot mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt.
2. Die Teilnahme an einem gebuchten Termin erfolgt daher auf eigene Gefahr und Verantwortung.
3. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm während der Fahrt oder des sonstigen Trainings verursachten Schäden (Personen-, Sach- und Folgeschäden).
4. Der Teilnehmer verzichtet durch Abgabe der Anmeldung für alle während Durchführung oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem gebuchten Format erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen die Anbieterin BYKES-Train360, vertreten durch Verena Hesse, sowie alle mit dem Angebot in Zusammenhang stehenden Kooperationspartner, Instruktoren, Helfer und Beauftragte, die mit der Organisation des Angebotes in Verbindung stehen.
5. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt die Anbieter/in von Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.
6. Der Verzicht steht nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit Abgabe der Anmeldung oder Buchung wird diese Vereinbarung wirksam.
7. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnissesebenfalls unterzeichnen.
8. Hat die Anbieterin nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen dennoch für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen lediglich beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während des gebuchten Termins den Anweisungen der Trainer I Lehrer I Anbieterin zu jeder Zeit zu folgen. Die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, Teilnehmer vom Training etc. auszuschließen, sofern sie diese Bedingungen nicht einhalten.
10. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- als auch Personenschäden.
11. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecke, des Übungsgeländes oder der dazugehörigen/ jeweiligen Einrichtungen.
12. Ausgeschlossen ist weiterhin eine Haftung für Schäden der Eigentümer eines Geländes auf dem ein Training, oder einzelne Trainingsabschnitte durchgeführt werden. Durch die spezielle Inanspruchnahme des Motorrades besteht ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen oder grobe Verschleißerscheinungen am Motorrad.
13. Die Kommunikation (Mobiltelefone) ist bei manchen Trainings und Touren nur eingeschränkt oder gar nicht möglich und im Falle eines Unfalles können die Bergungen und/oder entsprechende medizinische Betreuungen möglicherweise verspätet oder gar nicht verfügbar sein.
14. Im Weiteren gilt die zusätzlich unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung des Teilnehmers.
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III. Versicherungsschutz
Eine Versicherung wird für die unterschiedlichen Angebotsformate seitens BYKES-Train360 nicht angeboten. Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
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IV. Leistungsstörungen
Die Anbieterin verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung, des Trainings, des Kurses etc. Sie haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Teilnahmepreises beschränkt.
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V. Vertragsschluss
1. Die Anmeldung zu einem o.g. Format von BYKES-Train360 erfolgt per Post, E-Mail oder über die Buchung auf den Webseiten www.eversports.de I www.meinbykes.de I www.fyndery.de . Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Anbieterin den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines der ausgewählten Formate verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn BYKES-Yoga das Angebot schriftlich bestätigt.
2. Als Verbraucher/Kunde hat der Teilnehmer nach § 312 d BGB das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z. B. Brief, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
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Der Widerruf ist zu richten an:
Verena Hesse
BYKES-Train360
Breesener Str. 23
18299 Laage
oder
Kontakt@meinbykes.de
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3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Teilnahmepreis wird im Falle des Widerrufs an den Teilnehmer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden erforderlich.
4. Ist der Teilnehmer Unternehmer, steht ihm kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB zu.
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VI. Teilnahmeberechtigung und Vorschriften
1. Jede Privatperson (Einzel- oder Gruppenteilnehmer) ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn die Teilnahmegebühr im Voraus entrichtet wurde.
2. Für die Teilnahme an einem Retreat, Training, Kurs, Workshop, Seminar, einer Tour etc. nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge, soweit dies im Angebot nicht anders beworben bzw. schriftlich anderweitig vereinbart ist.
3. Das benutzte Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen, ordentlich versichert und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die Anbieterin behält sich darüber hinaus das Recht vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst zu überprüfen, und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der o.g. Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf die Stellung eines Ersatz- Leihfahrzeugs oder auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
4. Der Teilnehmer muss im Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug sein. Die Anbieterin kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn eines Trainings etc. vorgelegt wird.
5. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorrad Schutzkleidung (normgerechter Motorradhelm, Kombi oder Jacke und Hose, Handschuhe sowie Stiefel) zu tragen.
6. Am Trainingstag gelten zu jederzeit, egal ob Platz oder Straße, die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung.
7. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr Überholverbot.
8. Die Teilnehmer erklären überdies, vor der entsprechenden Veranstaltung weder Alkohol oder Drogen noch Medikamente oder andere Stoffe, welche eine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, eingenommen zu haben.
9. Den Anweisungen der Anbieterin, Trainer oder Erfüllungsgehilfen von BYKES-Train360 ist Folge zu leisten.
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VII. Kündigung durch die Anbieterin
1. Der Teilnehmer kann von dem durchzuführenden Angebot ausgeschlossen werden, sofern der Instruktor, die Trainerin oder die Erfüllungsgehilfen von BYKES-Train360 während des Trainings / Veranstaltung etc. feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten bzw. bereits aufgeführten Bedingungen vorliegt, der Teilnehmer durch sein Fehlverhalten sich, andere Teilnehmer und/oder andere Personen/Verkehrsteilnehmer oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung durch sein Verhalten eingeschränkt wird.
2. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
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VIII. Fahrzeuge die von BYKES-Train360 gestellt werden
BYKES-Yoga kann für Übungseinheiten ein oder mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Das Motorrad sollte entsprechend achtsam und nur auf Anweisung der Trainerin oder der Beauftragten für die entsprechende Übung benutzt werden. Für entstandene Schäden, die an dem gestellten Fahrzeug durch ein Fehlverhalten des Teilnehmers entstehen, haftet dieser in voller Höhe des entstandenen Schadens.
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IX. Preise I Zahlung I Gutscheine
1. Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die von der Anbieterin BYKES-Train360, vertreten durch Verena Hesse, durch Flyer und Internet veröffentlichten aktuellen Preise bzw. das angenommene individuelle Angebot.
2. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgen, soweit nicht sofort zu zahlen ist (u.a. bei Buchungen über www.eversports.de). Bei kurzfristigeren Buchungen spätestens fünf Tage vor dem gebuchten Termin.
3. Der Anspruch beschränkt sich auf die dort aufgeführten Leistungen. Ein Anspruch auf den vollen Leistungsumfang kann nicht gewährt werden, da Leistungen teilweise durch Dritte erbracht werden.
4. Für Gutscheine die von BYKES-Train360 ausgestellt wurden gelten folgende Regeln: Der Gutschein ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ist der Gutschein noch gültig, hat der Kunde jedoch kein Recht auf eine Auszahlung in Bar. Für den Gutschein gilt der Geldwert des Ausstellungstages. Der Gutschein kann nur für Dienstleistungen eingelöst werden welche den Geldwert des Gutscheins nicht übersteigen. Gutscheine sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen, es besteht aber die Möglichkeit den Gutscheininhaber nach Absprache mit BYKES-Train360 zu ändern.
X. Stornierung Einzelteilnehmer (bis 2 Personen I ab 3 Personen Gruppe)
1. Falls der Teilnehmer seine Teilnahme storniert, kann der Veranstalter folgende Stornogebühren bzw. Umbuchungsgebührenberechnen:
- Zwischen dem 30. und 21. Tag vor dem gebuchten Termin 20 %,
- zwischen dem 20. und 11. Tag 50 % und
- ab dem 10. Tag vor dem gebuchten Termin 80%,
- am Tag des Trainingsbeginns etc. oder bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung oder nicht rechtzeitiges Erscheinen 100 % des Trainings-, Kurs-, Veranstaltungspreises etc.
2. Einzelne über die Buchungsplattform www.eversports.de gebuchte Gruppen-Kursstunden können bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
3. Der Anbieter bietet bei Interesse nach Möglichkeit zu einem Alternativtermin eine Onlinedurchführung an. Die Buchung kann außerdem kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden.
4. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei der Anbieterin.
5. Ein einmaliges Umbuchen bis 31 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin wird ohne Gebühr vorgenommen.
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XI. Firmen- und Gruppenbuchung
1. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Termin verfällt die Teilnahmegebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht dem Nichterscheinen gleich.
2. Eine Kündigung des Teilnahmevertrags muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen, wobei nachstehende Stornobedingungen gelten:
- Bei Absage zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung werden 50 %,
- bei Absage zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 80 %,
- bei Absage ab dem 20. Tag vor der Veranstaltung werden 100 % der Kurs-/ Veranstaltungsgebühr etc. berechnet.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei BYKES-Train360.
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XII. Terminabsage/-verlegung seitens der Anbieterin:
1. Die Anbieterin behält sich vor, aus wichtigem Grund, z.B. bei Absage eines Kooperationspartners und insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen (bei Outdoor-Angeboten), o.g. Formate am Buchungstag abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.
1. Bei Absage erstattet die Anbieterin die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr.
2. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet.
3. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung etc. aus o.g. Gründen kann die Anbieterin für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
4. Dem Teilnehmer entstehen keine weiteren Schadensersatzansprüche daraus.
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XIII. Fotos und Filmmaterial
1. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass die Anbieterin Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen/Kursen/Trainings etc. aufzeichnet.
2. Die Veranstalterin ist berechtigt, unentgeltlich und ohne Angabe jeglicher persönlicher Daten über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden.
3. Inhalt und Umfang der Aufnahmen werden in der Regel vorab besprochen.
4. Das Einverständnis kann schriftlich vorab beschränkt oder entzogen werden.
5. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, insbesondere beim Personal Training, bleibt in jedem Fall gewahrt. Vereinbarte Ausnahmen hierzu werden schriftlich festgehalten.
6. Der Teilnehmer hat von BYKES-Train360 im Gegenzug das Einverständnis, die erhaltenen oder vom Teilnehmer selbst gemachten Fotos bzw. Filmmaterial für seine eigenen, ausschließlich privaten Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen, z.B. im Internet, Facebook, Internetseiten usw. Ausgenommen hiervon sind Arbeitsmaterialien die dem Urheberrechtunterliegen.
XIV. Datenschutz
1. BYKES-Train360 ist berechtigt, alle erforderlichen persönlichen Daten der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Buchungen und der Durchführung ihres Angebotes im erforderlichen Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
2. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden für die Zeit der Vorbereitung und der Durchführung der Angebote von BYKES-Train360 gespeichert.
3. Die Daten werden nur an Dritte weitergeleitet, soweit dies zur Vertragserfüllung nötig ist.
4. Weiterhin werden die Daten im Nachgang der durchgeführten Angebote für einen weiterführenden Betreuungs- und Informationsservice genutzt. Die Nutzung der Daten, für den von BYKES-Train360 angebotenen und kostenfrei bereitgestellten Betreuungs- und Informationsservice kann jederzeit widersprochen werden, soweit die Vertragserfüllungdadurch nicht beeinträchtigt ist. Dies kann problemlos und ohne Nennung von Gründen schriftlich per Post, per E-Mail, per WhatsApp oder fernmündlich per Telefon erfolgen.
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XV. HinweisAus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für allerlei Geschlechter.
XVI. Gerichtsstand / Auszug aus dem §29 der Zivilprozessordnung
§ 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
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XVII. Schlussbestimmungen
1. Für alle Vertragsabschlüsse mit BYKES-Train360 gelten einzig und allein ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
4. Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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XVIII. LAST BUT NOT LEAST
Bitte lass(t) mich wissen, wenn Dir/Euch etwas nicht gefällt, nur dann kann ich es verändern. Wenn es Dir/Euch gefallen hat, empfehle meine Angebote gerne weiter. Ich hoffe, Du hast/ Ihr habt Spaß und Wohlbefinden während der Theorie sowie Praxis und vor allem anschließend noch mehr Freude auf dem Motorrad.
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BYKES-Train360
vertreten durch Verena Hesse
Breesener Str. 23
18299 Laage
Kontakt@meinbykes.de
Stand: Laage, 10.02.2024, Anpassung 12.08.2024 aufgrund Änderung Geschäftsbezeichnung
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Quelle: u.a. dejure.org