BUCHUNGEN von KURSEN:
sind grundsätzlich nur bis 5 Stunden vor Kursbeginn möglich. Die Kurse finden ab zwei Teilnehmern statt. Abweichungen hiervon erfolgen nach Absprache. Dies ermöglicht allen Teilnehmern und mir eine verlässliche Planung. Vielen Dank für dein Verständnis!
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Allgemeine Vertragsbedingungen für Personal Trainings/ Veranstaltungen (wie Workshops)/ Kurse (auch Klassen):
#Haftung I Haftungsausschlusserklärung: Am Personal Training/ bei der Veranstaltung/ am Kurs nimmst der/die Teilnehmer/in auf eigene Verantwortung teil und bestätigt mit Buchung, dass er/sie zur Teilnahme an einem Yogatraining gesundheitlich in der Lage ist. Er/sie informiert BYKES-Yoga umgehend, sobald sich ihr/sein Gesundheitszustand verändert. Im Zweifelsfall bespricht der/die Teilnehmer/in sich vorher mit einem Arzt. In keinem Fall ersetzt die Yogapraxis im Personal Training bei behandlungsbedürftigen Erkrankungen einen Arztbesuch.
Der/die Teilnehmer/in achtet stets darauf, dass die Intensität der Übungen der aktuellen Belastbarkeit entspricht und passt ggf. die Dauer und Ausführungsvariante individuell an.
Sobald während des Übens Schmerzen verspürt werden oder sich diese verstärken, wird die Übung beendet.
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Für die Teilnahme an einem Training/ Kurs/ Workshop nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge, soweit dies im Angebot nicht anders beworben bzw. schriftlich anderweitig vereinbart.
Dem/der Teilnehmer/in ist bekannt, dass es sich bei den angebotenen Veranstaltungen/Trainings/ Kursen incl. An – und Abreise – soweit sie die Nutzung/ das Fahren von Motorrädern/Pkw beinhalten - um ein Angebot mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem gebuchten Termin erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder an dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Alle Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen die Veranstalterin BYKES-Yoga, vertreten durch Verena Hesse, sowie alle mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Kooperationspartner, Instruktoren, Helfer und Beauftragte, die mit der Organisation des Angebotes in Verbindung stehen.
Der Verzicht steht nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit Abgabe der Anmeldung wird diese Vereinbarung wirksam. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug,
so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin, BYKES-Yoga, vertreten durch Verena Hesse, haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, während des gebuchten Termins den Anweisungen des/der Trainers/in I Lehrers/in I Anbieters/in zu jeder Zeit zu folgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Haftungsbedingungen an. Die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen, sofern sie diese Bedingungen nicht einhalten.
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#Leistungsstörungen
Die Anbieterin verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung/des Trainings/des Kurses. Sie haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Teilnahmepreises beschränkt.
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#Vertragsschluss: Die Anmeldung zu einem Personal Training/ einer Veranstaltung/ einem Kurs von BYKES-Yoga erfolgt per Post, E-Mail oder über die Buchung auf der Webseite www.eversports.de. Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in der Anbieterin den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer der ausgewählten Trainings/ Veranstaltungen/ Kurse verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn BYKES-Yoga das Angebot schriftlich bestätigt.
Als Verbraucher/Kunde hat der/die Teilnehmer/in nach § 312 d BGB das Recht, seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z. B. Brief, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
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Der Widerruf ist zu richten an:
Verena Hesse
BYKES-Yoga
Breesener Str. 23
18299 Laage
oder
Info@bykes-yoga.com
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Teilnahmepreis wird im Falle des Widerrufs an den/die Teilnehmer/in unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom/von der Kunden/Kundin erforderlich.
Ist der/die Teilnehmer/in Unternehmer, steht ihm kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB zu.
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#Teilnahmeberechtigung: Jede Privatperson (Einzel- oder Gruppenteilnehmer) ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn die Teilnahmegebühr im Voraus entrichtet wurde.
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#Preise/Zahlung: Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die von der Anbieterin BYKES-Yoga, vertreten durch Verena Hesse, durch Flyer und Internet veröffentlichten aktuellen Preise bzw. das angenommene individuelle Angebot.
Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgen, soweit nicht sofort zu zahlen ist (u.a. bei Buchungen über www.eversports.de). Bei kurzfristigeren Buchungen spätestens fünf Tage vor dem gebuchten Termin.
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#Stornierung Einzelteilnehmer (bis 2 Personen I ab 2 Personen Gruppe)
Falls der/die Teilnehmer/in seine/ihre Teilnahme storniert, kann der Veranstalter folgende Stornogebühren bzw. Umbuchungsgebühren berechnen:
Zwischen dem 30. und 21. Tag vor dem gebuchten Termin 20 %, zwischen dem 20. und 11. Tag 50 % und ab dem 10. Tag vor dem gebuchten Termin 100 % der Trainings-/Kur-/Veranstaltungsgebühr. Einzelne über die Buchungsplattform www.eversports.de gebuchte Gruppen-Kursstunden können bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
Der Anbieter bietet bei Interesse nach Möglichkeit zu einem Alternativtermin eine Onlinedurchführung an. Die Buchung kann außerdem kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht dem Nichterscheinen gleich. Ein einmaliges Umbuchen bis 31 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin wird ohne Gebühr vorgenommen.
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#Firmen- und Gruppenbuchung: Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Termin verfällt die Teilnahmegebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht dem Nichterscheinen gleich. Eine Kündigung des Teilnahmevertrags muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen, wobei nachstehende Stornobedingungen gelten:
Bei Absage zwischen dem 60. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 20 %, bei Absage ab dem 20. Tag vor der Veranstaltung werden 100 % der Kursgebühr berechnet.
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#Veranstaltungsabsage/-verlegung seitens des Anbieters: Das Personal Training/ die Veranstaltung/ der Kurs findet unter den Maßgaben der jeweils aktuellen M-V Corona-Regelungen statt (aktuell beendet). Teste/t Dich/Euch gerne freiwillig vorher. Sollte aufgrund sich kurzfristig ändernder Regelungen eine gemeinsame Durchführung vor Ort nicht möglich sein, wird ein Ersatztermin angeboten oder nach Absprache auf eine Online-Durchführung ausgewichen.
Die Anbieterin behält sich vor, aus wichtigem Grund, z.B. bei Absage eines Kooperationspartners und insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen (bei Outdoor-Angeboten), die Veranstaltung/ das Training/ den Kurs am Buchungstag abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.
Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
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#Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom gebuchten Angebot auszuschließen:
– Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Anbieters, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
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#Fotos und Filmmaterial
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Anbieter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen/Kursen/Trainings aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden. Inhalt und Umfang der Aufnahmen werden vorab besprochen. Das Einverständnis kann schriftlich vorab beschränkt oder entzogen werden (hierfür bietet BYKES-Yoga ein Formular an). Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, insbesondere beim Personal Training, bleibt in jedem Fall gewahrt. Vereinbarte Ausnahmen hierzu werden schriftlich festgehalten.
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#Datenschutz
BYKES-Yoga ist berechtigt, im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen eines Angebotes personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Per E-Mail können weitere Angebote und Informationen zugesendet werden. Der Speicherung und Nutzung der Daten für die Betreuung und Werbung kann jederzeit widersprochen werden, soweit die Vertragserfüllung dadurch nicht beeinträchtigt ist.
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#Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
BYKES-Yoga
vertreten durch Verena Hesse
Breesener Str. 23
18299 Laage
Info@bykes-yoga.com
Stand: Laage, 19.03.2023
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LAST BUT NOT LEAST
##Bitte lass(t) mich wissen, wenn Dir/Euch etwas nicht gefällt, nur dann kann ich es verändern. Wenn es Dir/Euch gefallen hat, empfehle mein Personal Training/ meinen Workshop/ meinen Kurs gerne weiter. Ich hoffe, Du hast/ Ihr habt Spaß und Wohlbefinden während der Theorie sowie Praxis und vor allem anschließend noch mehr Freude auf dem Motorrad.