Nach der aktuell geltenden NRW-Coronaschutzverordnung (§4 Abs. 3) ist die Sportausübung in Tennishallen nur vollständig immunisierten Personen mit anerkanntem negativem Testnachweis (2G-plus-Regel) gestattet (Schnellstest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Die Pflicht zum Testnachweis entfällt bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben.
Die Buchung hat nur seine Gültigkeit, wenn die Immunisierungs- und notwendigen Testnachweise aller Mitspieler:innen bis mind. 1 Stunde vor Buchungsbeginn an info@tvm-tennis.de gesendet werden. Zudem sind die Nachweise sowie die Personalausweise mitzuführen und gegenüber verantwortlichen Personen vorzuzeigen.
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Publish reviewSuper
Mandy
Schöne Anlage